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„Rekordverdächtige Insolvenzgefahr“

GZW-Geschäftsführer Dr. Dirk M. Fellermann fordert „starkes Signal“ von künftiger Bundesregierung

GZW-Geschäftsführer Dr. Dirk M. Fellermann

Bad Nauheim (HR). Die Krankenhäuser in Deutschland sind seit Jahren chronisch unterfinanziert. Regelmäßig geben sie im Interesse der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten mehr Geld aus, als sie einnehmen – nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhöht sich auf diese Weise ihr Defizit um monatlich 500 Millionen Euro. In einem zwölf Punkte umfassenden 100-Tage-Sofortprogramm hat die DKG zusammengefasst, was sie für nötig hält, um der „rekordverdächtigen Insolvenzgefahr“ für die Krankenhäuser entgegenzuwirken. „Wir brauchen ein starkes Signal, und wir brauchen es bald“, lautet dementsprechend die Forderung von GZW-Geschäftsführer Dr. Dirk M. Fellermann an die künftige Bundesregierung.

Inflationsbedingt stark gestiegene Kosten seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022, die Anforderungen durch die Energiewende, eine überbordende Bürokratie, die immer mehr personelle Ressourcen bindet, die an anderer Stelle dringend gebraucht würden, dazu der Fachkräftemangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich, und das alles angesichts einer alternden Bevölkerung: „Die Kliniken – auch die des GZW – sind seit Langem am Limit und werden trotzdem am Laufen gehalten von außerordentlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auf Dauer kann das Vertrauen auf dieses große Engagement aber nicht die Lösung sein“, betont Dr. Fellermann.

„Höchste Priorität“ hat aus seiner Sicht ein kurzfristig wirksamer struktureller Inflationsausgleich, um bedarfsnotwendige Krankenhäuser wirtschaftlich abzusichern. Dies geschehe am sinnvollsten durch die Erhöhung der Landesbasisfallwerte. „Eine auskömmliche und faire Finanzierung der Krankenhäuser ist für die Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich essenziell“, so der GZW-Geschäftsführer.

Harsche Kritik übt er an der Vorhaltefinanzierung, die im neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehen ist. Diese Vorhaltefinanzierung erreiche keines ihrer Ziele, sondern löse im Gegenteil einen wesentlichen Komplexitäts- und Bürokratisierungsschub aus. Sie setze zur Umsetzung äußerst enge Fristen und damit die Länder unter Druck, die in der kurzen verfügbaren Zeit ihre Krankenhausplanung seriös gar nicht anpassen könnten. Als Übergangslösung bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung empfiehlt Dr. Fellermann die Nutzung bestehender Instrumente (wie Notfallstufenzuschlag, Sicherstellungszuschlag, Zentrumszuschlag, Methodik der Mehr- und Mindererlösausgleiche) für eine „echte“ fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung.  

Ein großes Thema in den Krankenhäusern sind die Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen, deren Menge in den letzten Jahren sprunghaft erhöht wurde. „Sie haben für die Krankenhäuser keinerlei Mehrwert und müssen konsequent abgeschafft werden, damit sich unsere Ärzte und Pflegekräfte wieder auf das Wesentliche, nämlich die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten, kümmern können“, so Dr. Fellermann. Dies gelte insbesondere für die höchst bürokratischen Maßnahmen aus der vorangegangenen Gesetzgebung. So habe beispielsweise allein das Handbuch für die Software, mit der künftig die Zuordnung von Patienten zu Leistungsgruppen vorgenommen werden soll, 12.000 (in Worten: zwölftausend) Seiten.

Wer sich im Detail über das das 100-Tage-Sofortprogramm der DKG informieren möchte, findet die entsprechende Auflistung unter www.dkgev.de.