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Umfassende Hilfe am Lebensende

Referierten zur Versorgung Schwerstkranker am Lebensende (von links): Palliativärztin Dr. med. Claudia Eipp, Palliativ-Pflegekraft Melissa Räuchle und Palliativdienst-Koordinatorin Franziska Schindler. Im Hintergrund der Organisator der Vortragsreihe, Dr. med. Lutz Ehnert.
Münzenberg (HR). Im Gegensatz zur allgemeinen ambulanten Palliativ-Versorgung (AAPV) durch die Hausärzte obliegt die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV) eigens eingerichteten und ausgebildeten Teams. In der Wetterau ist das dem regionalen Krankenhausverbund Gesundheitszentrum Wetterau (GZW) angegliederte SAPV-Team mit Sitz in Butzbach seit inzwischen 16 Jahren tätig und aufgrund der großen Nachfrage in diesem Zeitraum von ursprünglich acht auf 25 Personen (Ärzte, Palliativ-Pflegekräfte, Psychoonkologen und Seelsorger) gewachsen. Seine Arbeit sowie der stationäre Palliativdienst in den Krankenhäusern des GZW waren jetzt Thema in der Reihe „Gesund in Münzenberg“.
Werde bei Schwerkranken die Symptomlast so hoch, dass Hausärzte mit einer alleinigen Betreuung an ihre Grenzen stießen, könne per Verordnung durch Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus die SAPV hinzugezogen werden, erläuterte Dr. med. Claudia Eipp. 2024 betreute das multiprofessionelle Team nach ihren Angaben 1006 Palliativpatientinnen und -patienten.
Die Voraussetzungen für das Eingreifen der SAPV sind klar definiert: eine unheilbare Erkrankung (wie Krebs oder ein neurologisch schweres Leiden) in Verbindung mit ausgeprägten Symptomen wie Luftnot, Erbrechen, Übelkeit oder starken Schmerzen. Unbedingt notwendig ist nach Darstellung von Dr. Eipp ein funktionierendes familiäres Grundnetzwerk. „Ab einem bestimmten Punkt können Schwerstkranke nicht mehr alleine leben“, betonte die Ärztin. Gegebenenfalls sei dann der Umzug in ein Hospiz sinnvoll.
Zu den Leistungen der SAPV gehören mindestens ein Hausbesuch wöchentlich zur Klärung medizinischer und anderer Fragen, regelmäßige Telefonate und eine 24-stündige Rufbereitschaft für Krisensituationen. Gemeinsam mit der Familie und den Netzwerkpartnern (einschließlich ambulanten Hospizgruppen, die pflegende Angehörige stundenweise entlasten könnten) werde festgelegt, was der Patient/die Patientin und seine/ihre Familie brauchen. Dies beziehe sich auch auf die psychologische und seelsorgerische Betreuung aller Beteiligten.
Als Ziele der SAPV nannte Dr. Eipp die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, die bestmögliche Symptomkontrolle sowie Sicherheit für den Patienten ebenso wie für Angehörige und Pflegende, auch in Heimen. Krankenkassen zahlen die Leistungen der SAPV in der Regel für zweimal 90 Tage, längere Hilfen müssten begründet werden. Stabilisiere sich der Zustand eines Patienten, werde er oder sie (auch vorübergehend) aus der SAPV entlassen und die Tätigkeit gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen. Auf Wunsch helfe das Team bei der Überleitung eines Patienten in die stationäre Palliativversorgung (bei akuten Problemen, die ambulant nicht aufgefangen werden könnten) oder ins Hospiz.
Franziska Schindler, pflegerische Leiterin des stationären Palliativdienstes, stellte gemeinsam mit ihrer Kollegin Melissa Räuchle die Arbeit mit Palliativpatienten in den drei Krankenhäusern des GZW (Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Kreiskrankenhaus Schotten) vor. „Unsere Tätigkeit ist umfassend“, erklärte Schindler. Sie reiche von Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bis zur Hilfe im Umgang mit Angst und Panik sowie Beistand im Trauerprozess.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit betreffe die Symptomlinderung und Symptomkontrolle. „Viele Menschen fürchten sich vor den Schmerzen, die am Ende einer lebensbegrenzenden Erkrankung auftreten können“, sagte Räuchle. Wichtig seien deshalb Schmerzlinderung ebenso wie Mundpflege und die häufig sehr entspannende Aromapflege. Schließlich berate der Palliativdienst zur häuslichen oder stationären Weiterversorgung und begleite die Angehörigen.
In der Regel erfolge die Einweisung des Patienten durch den Hausarzt mit dem Vermerk, dass eine palliative Mitbetreuung erforderlich sei, so Schindler. Möglich sei auch eine entsprechende Bitte des behandelnden Arztes. Der Palliativdienst betreue dann den Patienten und berate die fallführende Abteilung.
