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Praxis für Innere Medizin, Dr. med. Marc Scharmann

In der internistischen Praxis werden alle Erkrankungen des internistischen Spektrums behandelt:

  • Erkrankungen des Verdauungstraktes
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Erkrankungen der Atemwege
  • Erkrankungen der Nieren
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Erkrankungen des Blutes und der Blutbildung
  • Tumorerkrankungen

Es bestehen spezielle Termine für Patienten mit

  • Herzschrittmachern
  • chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Morbus Crohn und Colitis ulcerosa)
  • atembezogenen Schlafstörungen (kleines Schlaflabor)

Diagnostik
Zur Diagnostik stehen uns alle modernen Methoden wie

  • Endoskopie
  • Ultraschall
  • Röntgen
  • EKG
  • Messung zur Diagnostik einer Schlafapnoe

zur Verfügung. Untersuchungen, die an der Schlossbergklinik nicht möglich sind, können im benachbarten Kreiskrankenhaus Schotten vorgenommen werden.

Tagesklinische Behandlung und stationäre Aufnahme
In ihren Räumen bietet die Schlossbergklinik ausreichend Platz für tagesklinische Behandlungen. Für eine eventuelle stationäre Aufnahme kooperiert die Praxis mit dem benachbarten Kreiskrankenhaus Schotten. 

Kontakt

Internistische Facharztpraxis 
Schlossberg 36, 63688 Gedern

Tel.: 06045 6006-6032

Fax: 06045 6006-6066
E-Mail senden

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr und nach Vereinbarung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Ihnen allen dürfte bekannt sein, wie schwierig es teilweise ist, Facharzt-Termine zu erhalten. Die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen unserer MVZs tun in dieser schwierigen Situation ihr Möglichstes, um Patientinnen und Patienten so zeitnah wie möglich zu helfen.

Umso ärgerlicher ist es dann, wenn vergebene Termine einfach nicht eingehalten werden. Das enttäuscht nicht nur unsere Ärztinnen und Ärzte, sondern ist auch wenig solidarisch anderen Menschen gegenüber, die sich darüber gefreut hätten, auf einen früheren Arzttermin vorrücken zu können.

Bitte sagen Sie im Interesse aller Beteiligten einen Arzttermin, den Sie nicht einhalten können, telefonisch oder schriftlich mindestens 24 Stunden vorher ab (bei Terminen am Montag: bis Freitag 12 Uhr). Dies gibt uns ausreichend Zeit, den frei gewordenen Termin an einen anderen Patienten / eine andere Patientin zu vergeben. 

Für nicht abgesagte Termine werden wir ab sofort eine Ausfallrechnung gemäß § 615 BGB stellen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

Ihr Team der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH