Pflege
Der Pflegedienst verantwortet gemeinsam mit den anderen am Gesundungsprozess beteiligten Berufsgruppen die Versorgung der Patienten. Die pflegerische Versorgung in der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH ist individuell, ganzheitlich und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet. Auf die fachgerechte Planung, Durchführung und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen können Sie sich stets verlassen. Das Tätigkeitsfeld der Pflege ist vielfältig, abwechslungsreich und anspruchsvoll. Unsere Pflegekräfte sind auf den Allgemeinstationen sowie auch in speziellen Bereichen wie der Anästhesie und dem OP, der Intensivstation und der zentralen Notaufnahme eingesetzt.
- grundpflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, bei der Mobilisation)
- behandlungspflegerische Tätigkeiten (z.B. Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung, Assistenz bei operativen Eingriffen)
- beratende, schulende und anleitende Tätigkeiten
Bei ihren Aufgaben werden die Pflegefachkräfte von qualifiziertem Assistenzpersonal unterstützt. Die Pflegefachkräfte verstehen sich als Bindeglieder zwischen dem Patienten, seinem sozialen Umfeld und den weiteren im stationären und ambulanten Bereich an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen. Sie sind tägliche Ansprechpartner und Vertrauenspersonen und unterstützen die ihnen anvertrauten Menschen von der Aufnahme bis zur Entlassung.
Die Organisation des Pflegedienstes ist in den einzelnen Häusern des GZW Aufgabe der jeweiligen Pflegesdienstleitung. Diese ist darüber hinaus zuständig für die so genannten Patientennahen Dienste (wie zum Beispiel Ergo-, Logo- und Physiotherapeuten, Sozialdienst, Servicekräfte, Stationssekretärinnen, Empfangsmitarbeiter, Labor…).
Beauftragter für Patientensicherheit
Patientensicherheit ist eine der zentralen Führungsaufgaben in allen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. Als erstes Bundesland hat Hessen 2018 die Voraussetzungen dafür geschaffen, Maßnahmen zur Steigerung der Patientensicherheit verbindlich regeln zu können. Im entsprechend ergänzten hessischen Krankenhausgesetz ist der Einsatz qualifizierter Patientensicherheitsbeauftragter in den hessischen Krankenhäusern geregelt. Zu den Aufgaben des/der Beauftragten für Patientensicherheit zählen die Optimierung des Risikomanagements sowie die aktive Suche nach potenziellen Fehlerquellen und deren Beseitigung. Im Dialog mit den Akteuren in der Praxis, mit den Ärzten und Pflegekräften, soll er/sie den offenen Umgang mit Fehlern fördern und eine nachhaltige Sicherheitskultur implementieren.
In den Häusern des GZW übernimmt Mark Griffin die Aufgabe als Beauftragter für Patientensicherheit. Die erforderliche Fortbildung als Klinischer Risikomanager (DIOcert) hat er bereits 2015 absolviert.