Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG)
Grundsatzerklärung
Zum Verbund der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH mit ihren 828 Betten gehören das Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, die GZW Diabetes-Klinik Bad Nauheim, das Bürgerhospital Friedberg, die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Friedberg, das Kreiskrankenhaus Schotten, die Psychiatrische Tagesklinik Nidda-Bad Salzhausen, die Psychiatrische Tagesklinik Bad Vilbel, fünf Medizinische Versorgungszentren in Bad Nauheim, Friedberg, Schotten und Gedern mit hochqualifizierten Facharztpraxen, sowie die Theodora Konitzky Akademie und die Gourmet-Werkstatt Rhein Main Wetterau (im Folgenden: Gesundheitszentrum Wetterau). Damit zählt die Gesundheitszentrum Wetterau zu der größten und leistungsfähigsten Gesundheitseinrichtung im Wetterau - und Vogelsbergkreis. 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen hier hochspezialisiert jährlich mehr als 26.000 stationäre sowie über 100.000 ambulante Patientinnen und Patienten.
Grundsatz
Die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten treffen die Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH in erster Linie im Rahmen von Beschaffungen unterschiedlichster Güter und Dienstleistungen. Durch die getätigten Beschaffungen hat die Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH einen Einfluss u.a. auf die Umwelt, den Schutz von Ressourcen sowie auf faire Arbeitsbedingungen. Das Gesundheitszentrum Wetterau sieht sich daher in der Pflicht, jede Auftragsvergabe nicht nur auf wirtschaftliche, sondern auch auf menschrechtliche und umweltbezogene Kriterien zu überprüfen.
Wir sind uns daher unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette bewusst und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogene Pflichten. Wir verurteilen jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.
Im Rahmen unserer ökologischen Verantwortung tragen wir Sorge für die Einsparung von Ressourcen, die Reduktion von Abfall und Treibhausgasemissionen und die Vermeidung von kritischen Inhaltsstoffen. Im Rahmen unserer ethischen Verantwortung bekennen wir uns zum fairen Wettbewerb, der Korruption, Bestechung und Geldwäsche ausschließt.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH und deren Konzerngesellschaften wird von der Unternehmensleitung (Geschäftsführung und Prokuristen) gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verantwortlichen sich zu dieser Grundsatzerklärung bekennen und auf deren Umsetzung im gesamten Unternehmen achten.
Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir die folgenden Prozesse in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert. In der Zusammenarbeit mit Lieferanten gelten für unser Unternehmen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Internationale Menschenrechtscharta und die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese Prinzipien formulieren wir als Anforderung an unsere Lieferanten. Wenn lokale Rechte darüber hinausgehen, beziehen wir uns auf die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
Unser Bestreben ist, unseren gesamten klinischen Bedarf ausschließlich von unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind, zu beziehen. Zur Sicherstellung bedienen wir uns zum einen, seit Jahren einer Einkaufsgemeinschaft (akt. clinicpartner eG), zum anderen haben wir den überwiegenden Teil der Beschaffungskanäle über ein externes Logistikzentrum (Agaplesion Logistikzentrum GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main) vergeben. Sowohl die Einkaufgemeinschaft, als auch das Logistikzentrum screent fortwährend die Bedingungen der unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten und ergreift bei festgestellten Verstößen Maßnahmen. Weiterhin bedienen wir uns einer Software (Osapiens), um dauerhaft alle unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH eigens zu überprüfen. Außerdem überwachen wir aktiv die Einhaltung unserer Standards.
Zu unseren unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten pflegen wir eine enge und direkte Geschäftsbeziehung. Durch diesen direkten Kontakt können wir unseren Lieferanten regelmäßig und nachdrücklich vermitteln, welche menschenrechtlichen, ethischen und sozialen Standards wir verfolgen.
LkSG bezogenes Risikomanagement
Wir haben ein LkSG - bezogenes Risikomanagement mit Hilfe der Softwarelösung Osapiens eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, insbesondere im Einkauf, Lieferketten- und Lieferantenmanagement. Das LkSG-bezogene Risikomanagement orientiert sich an den Risiken, die überwiegend im Gesundheitswesen auftreten können. Das LkSG-bezogene Risikomanagement wird dezentral festgestellt, d.h. festgestellte Risiken werden durch die jeweiligen Experten*innen ihrer Fachbereiche analysiert und bei Bedarf der Geschäftsleitung zur Entscheidung vorgelegt.
Konkretisierung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verpflichtungen
Die Gesundheitszentrum Wetterau verpflichtet sich insbesondere, die folgenden Menschenrechte und ökologischen Sorgfaltspflichten zu schützen und von seinen unmittelbaren Zulieferern einzufordern:
- Verbot von Kinderarbeit
Die Gesundheitszentrum Wetterau distanziert sich klar von jeglicher Form der Kinderarbeit. Es achtet das Recht auf Bildung und sorgt dafür, dass das Mindestalter für Beschäftigungen gemäß nationalen und internationalen Standards eingehalten wird. Damit trägt die Gesundheitszentrum Wetterau zu einem Umfeld bei, in dem Kinder die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten und ihre Bildung abzuschließen, bevor sie in den Arbeitsmarkt eintreten. - Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit
Die Gesundheitszentrum Wetterau lehnt Zwangs- und Pflichtarbeit in all ihren Formen strikt ab. Freiwillige und faire Arbeitsbedingungen sind unabdingbar. Die Gesundheitszentrum Wetterau sichert zu, dass keine Mitarbeitenden gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen werden und dass Arbeitsverträge transparent und fair gestaltet sind. - Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit stehen im Zentrum der betrieblichen Aktivitäten der Gesundheitszentrum Wetterau. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt ist. Regelmäßige Schulungen und Sicherheitsüberprüfungen sind wesentliche Bestandteile der Prävention von Arbeitsunfällen. - Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Die Gesundheitszentrum Wetterau anerkennt das Recht seiner Mitarbeitenden, sich zu Vereinigungen wie Gewerkschaften zusammenzuschließen. Es wird das Recht auf Kollektivverhandlungen und auf Streik respektiert, sodass Mitarbeitende ihre Interessen kollektiv vertreten können. - Recht auf Privatsphäre
Die Gesundheitszentrum Wetterau wahrt das Recht auf Privatsphäre seiner Mitarbeitenden und Patient*innen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Dieser wird durch die europäische und deutsche Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt, und die Gesundheitszentrum Wetterau stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten sicher verarbeitet und gespeichert werden. - Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung
Eine Kultur der Chancengleichheit, des gegenseitigen Respekts und Vertrauens ist essenziell für die Gesundheitszentrum Wetterau. Alle Mitarbeitenden, Partner*innen und Patient*innen werden gleich behandelt, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Behinderung. Die Gesundheitszentrum Wetterau fördert aktiv ein inklusives Arbeitsumfeld. - Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Es werden bei der Gesundheitszentrum Wetterau Maßnahmen getroffen, um Umweltverschmutzung zu verhindern, Ressourcen effizient zu nutzen und den Energieverbrauch zu senken. Die Gesundheitszentrum Wetterau verpflichtet sich, umweltfreundliche Praktiken in allen Bereichen umzusetzen und nachhaltige Lieferketten sicherzustellen. - Faire Entlohnung und Leistungen
Die Gesundheitszentrum Wetterau zahlt seinen Mitarbeitenden eine faire und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entlohnung. Zulieferer werden dazu angehalten, Löhne zu zahlen, die einen existenzsichernden Lebensstandard ermöglichen.
Risikoanalyse
Als Teil unseres Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der Lieferkette und für den eigenen Geschäftsbereich regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der wir als Konzern ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken legen, welche basierend auf unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind. Diese Risikoanalyse wird über die Software Osapiens abgebildet. Die Analyse basiert auf Daten, die standardisierte Kriterien zu Umwelt, Arbeits- und Menschenrechten, Ethik und nachhaltiger Beschaffung umfassen.
Die Risiken werden anhand einer standardisierten Kategorisierung eingeteilt. Zunächst erfolgt eine abstrakte Betrachtung weitestgehend aller branchen- und länderspezifischen Risiken. Im Anschluss daran erfolgt eine konkrete Ermittlung, die Faktoren wie Art der Geschäftstätigkeit, geografisches Risiko, Branche und spezifische Umwelt- und Menschenrechtsindikatoren berücksichtigt. Unmittelbare und mittelbare Lieferanten in Hochrisikogebieten erhalten eine vertiefte Analyse. Lieferanten mit mittelhohen bis sehr hohen Risiken werden einer detaillierten Nachhaltigkeitsbewertung unterzogen und ggf. zu einem Gespräch eingeladen. Diese Bewertungen umfassen Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung und werden durch die Prüfung externer Quellen und Zertifikate verifiziert. Die Priorisierung der Risiken erfolgt durch die Gesundheitszentrum Wetterau, wobei folgende Kriterien berücksichtigt werden: Art der Geschäftstätigkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schwere der möglichen Verletzung, Anzahl der betroffenen Personen und Einflussmöglichkeiten der Gesundheitszentrum Wetterau auf den Zulieferer. Das Gesundheitszentrum Wetterau legt besonderen Wert auf die Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich. Ein vorrangiges Thema ist hierbei das Verbot von Kinderarbeit, das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung, welche als prioritären Risiken identifiziert wurden.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden mindestens einmal jährlich an unsere Geschäftsführung kommuniziert.
Präventionsmaßnahmen
Um Risiken gar nicht erst entstehen zu lassen, haben wir u.a. die folgenden Maßnahmen zur Verhütung von Risiken (Präventionsmaßnahmen) etabliert. Die Wirksamkeit dieser Präventionsmaßnahmen wird mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen durch unsere LkSG-Projektgruppe überprüft. Bei Bedarf werden die Präventionsmaßnahmen unverzüglich angepasst bzw. aktualisiert.
Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette gegen unsere Vorgaben fest, ergreifen wir unverzüglich unter anderem die folgenden Präventionsmaßnahmen:
Präventionsmaßnahmen bezüglich Risiken innerhalb unseres Unternehmens:
- Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken durch die festgestellte Risiken verhindert oder minimiert werden.
- Durchführung regelmäßiger Schulungen/Audits in den betroffenen Tätigkeitbereichen. Diesbezüglich greifen wir auf unsere Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft clinicpartner eG zurück, die für ihre Mitglieder regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen durchführen.
- Durchführung regelmäßiger risikobasierter Kontrollmaßnahmen, mit denen die Einhaltung in dieser Grundsatzerklärung enthaltenen Menschrechtsstrategie überprüft wird.
Präventionsmaßnahmen bezüglich Risiken bei unmittelbaren Zulieferern:
- Berücksichtigung der menschrechts- und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl der unmittelbaren Lieferanten.
- Einholung vertraglicher Zusicherungen des unmittelbaren Lieferanten, unsere menschrechts- und umweltbezogenen Anforderungen einzuhalten und diese auch entlang seiner Lieferkette angemessen zu adressieren.
- Vereinbarung angemessener Kontrollmechanismen mit den unmittelbaren Lieferanten.
- Stichprobenartige risikobasierte Überprüfung des unmittelbaren Lieferanten, ob die von uns gelebten Menschenrechtsstrategien eingehalten werden.
Abhilfemaßnahmen
Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung menschrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich die folgenden Abhilfemaßnahmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzungen zu minimieren. Die Wirksamkeit dieser Abhilfemaßnahmen wird mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen durch unsere LkSG-Projektgruppe überprüft. Bei Bedarf werden die Abhilfemaßnahmen unverzüglich angepasst bzw. aktualisiert. Bei der Entwicklung und Durchsetzung der Abhilfemaßnahmen werden wir von unserer Einkaufsgemeinschaft clinicpartner eG unterstützt.
Abhilfemaßnahmen bezüglich Verletzungen innerhalb des Unternehmens:
- Alle Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um zur Beendigung der Verletzung zu führen.
Abhilfemaßnahmen bezüglich Verletzungen bei unmittelbaren Zulieferern:
Verletzungen des unmittelbaren Zulieferers sollten schnellstmöglich beendet oder zumindest minimiert werden. Sollte eine Beendigung nicht innerhalb einer absehbaren Zeit beendet oder minimiert werden können, so wird unverzüglich mit dem Lieferanten ein Konzept mit einem konkreten Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeitet. Hierbei sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
- Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung eines Plans/eines Konzeptes zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung mit dem Unternehmen, welches die Verletzung verursacht hat.
- Zusammenschluss mit anderen Unternehmen im Rahmen von Brancheninitiativen und –standards, um die Einflussmöglichkeiten auf den Verursacher zu erhöhen. Hierzu zählt insbesondere unsere Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft clinicpartner eG.
- Temporäres Aussetzen der Geschäftsbeziehung während der Bemühungen zur Risikominimierung.
- Abbruch einer Geschäftsbeziehung. Ein solcher erfolgt allerdings nur ultima ratio, wenn er geboten sein sollte. Dies ist der Fall, wenn
- die Verletzung der geschützten Rechtspositionen oder der umweltbezogenen Pflicht als besonders schwerwiegend bewertet wird,
- die Umsetzung, der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen nach Ablauf der festgelegten Zeit keine Abhilfe bewirkt und
- der Gesundheitszentrum Wetterau keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
Beschwerdeverfahren
Unabhängig von der Risikoanalyse und den hier entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren dient der Meldung sämtlicher bereits eingetretener oder unmittelbar bevorstehenden Verletzungen und/oder potentieller Risiken im Zusammenhang aller menschrechtlichen (im Sinne des § 2 Abs. 2 LkSG) und umweltbezogenen (im Sinne des § 2 Abs. 3 LkSG) Sorgfaltspflichten. Das Beschwerdeverfahren ist über unsere Homepage öffentlich zugänglich. Unser Beschwerdeverfahren soll eine möglichst rasche, koordinierte und lösungsorientierte Bearbeitung gewährleisten und wird nach den Vorgaben des HinSchG bearbeitet.
Die Vertraulichkeit der Meldungen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. So wird das Hinweisgebersystem in einem deutschen Rechenzentrum betrieben, das höchste Sicherheitsstandards erfüllt und nach ISO 9001, ISO 27001 und ISO 27701 zertifiziert ist. Zur Sicherung der Daten wird bei der Übertragung eine TLS-Verschlüsselung nach aktuellem Stand der Technik eingesetzt. Anonyme Meldungen – über das auf der Homepage verfügbare Beschwerdesystem - werden entgegengenommen und geprüft. Dies gewährleistet einen umfassenden und wirksamen Schutz vor Benachteiligungen oder Sanktionen aufgrund einer Beschwerde.
Ihre Beschwerde können Sie über das Beschwerdesystem auf unserer Homepage an folgende Adresse schicken: Hinweis Missstand melden - Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH.
Die interne Meldestelle verarbeitet entsprechend der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1c DSGVO, § 10 HinSchG personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person sowie sonstiger, in der Meldung benannter Personen, soweit dies zur Durchführung des Meldeverfahrens sowie entsprechender Folgemaßnahmen erforderlich ist.
Die Meldungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens:
Der Eingang der Beschwerde erfolgt über das Beschwerdesystem. Innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Beschwerde erhält der/die Beschwerdeführer*in eine Empfangsbestätigung. Erfolgt die Beschwerde über das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Beschwerdesystem, erhält der/die Beschwerdeführer*in unmittelbar im Anschluss an seine Beschwerdeabgabe eine Nummer und eine Trackingnummer. Beide Nummern hat sich der/die Beschwerdeführer/in zu notieren, um den weiteren Verfahrensablauf/-stand verfolgen zu können. Beide Nummern gelten als Empfangsbestätigung. Es erfolgt eine Interne Klärung des Sachverhalts. Hierzu werden ggf. Rückfragen an den/die Beschwerdeführer*in gestellt. Diese Rückfragen werden – soweit die Beschwerde über das Beschwerdesystem erfolgt sind – über das Beschwerdesystem gestellt. Hierfür ist das Einloggen im System unter Eingabe der Nummer und Trackingnummer erforderlich. Soweit es sich um ein relevantes Risiko oder Pflichtverletzung handelt, wird – ggf. in Zusammenarbeit mit dem/der Hinweisgeber/in – eine Lösung erarbeitet. Liegt kein relevantes Risiko oder Pflichtverletzung vor, wird die Beschwerde – unter Angabe einer entsprechenden Begründung – abgeschlossen. Werden Abhilfemaßnahmen beschlossen, werden diese umgesetzt und nachverfolgt. Die Umsetzung/Nachverfolgung wird überprüft und das konkrete Beschwerdeverfahren abgeschlossen. Es erfolgt eine mindestens jährliche und anlassbezogene Wirksamkeitsprüfung
Unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer
Die beauftragte Projektgruppe LkSG erstellt einen Maßnahmenplan zur Einhaltung der Grundsatzerklärung und sämtlicher Pflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Grundlage dafür sind die Ergebnisse der jährlichen Risikoanalyse sowie der in der Beschwerdestelle eingegangenen Meldungen.
Im Rahmen der Auswahl unmittelbarer Zulieferer und im Zuge der Auftragsvergaben orientieren wir uns bei allen Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen nach den Vorgaben des LkSG und halten deren Einhaltung vertraglich fest.
Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, diese zu verbessern. Die kontinuierliche Überwachung der einzuhaltenden Vorgaben des LkSG obliegt unserer interdisziplinären Projektgruppe LkSG. Sie koordiniert alle diesbezüglichen Aktivitäten. Dazu gehört auch die fortwährende Überprüfung und Weiterentwicklung hinsichtlich der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des Unternehmens.
Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d.h. für alle unsere Beschäftigte, als auch für unsere unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessen und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.
Dr. Dirk M. Fellermann
Geschäftsführer
